Sachmangelhaftung und Garantie

Sachmangelhaftung und Garantie

Wir haften 24 Monate ab Übergabe für Sachmängel an dem von Ihnen bei uns erworbenen NeuFahrrad. Innerhalb dieser Frist werden wir Ihnen evtl. auftretende Beanstandungen, deren Ursache bereits beim Übergang des Fahrrades in Ihren Besitz vorhanden war, kostenlos reparieren bzw. mangelhafte Bauteile austauschen. Davon ausgeschlossen sind Verschleißteile. Bei Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen Anweisungen (siehe mitgelieferte Bedienungsanleitung) und für die daraus resultierenden Schäden haften wir und der Hersteller nicht. Dies gilt insbesondere bei Überladung und nicht ordnungsgemäßer Beseitigung von Mängeln sowie bei der Benutzung in Wettkämpfen.

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungs-Anweisung in der Bedienungsanleitung sowie der von uns angegebenen Wartungshinweise wie z.B. die kostenlose Erstinspektion nach maximal 300 km, etc.

Bewahren Sie unbedingt Ihren Kaufbeleg auf. Ohne Beleg ist die Inanspruchnahme der Gewährleistung nicht möglich.

Unabhängig von der gesetzlichen Sachmangelhaftung gewähren wir für die Dauer von 15 Jahren eine Garantie gegen Bruch bei Rahmen aus Stahl und ungefederten Stahlgabeln der Firma PATRIA.
Diese Garantie gilt nur bei Vorlage des Kundenkaufbeleges, aus dem Kaufdatum, Händleradresse, Modell und Rahmennummer hervorgehen müssen.
Sollte der Rahmen oder die Gabel innerhalb der Garantiezeit defekt sein, behält sich der Hersteller vor, das defekte Teil durch ein gleichwertiges Teil zu ersetzen, bzw. es zu reparieren. Die Garantie erstreckt sich nur auf das defekte Teil. Mit der Garantie sind Arbeits- und Transportkosten sowie durch Defekte verursachte Folgekosten nicht gedeckt.
Ausgeschlossen sind Schäden durch Verschleiß, Vernachlässigung (mangelnde Pflege und Wartung), Sturz, Unfall, Überbelastung durch zu große Beladung, durch unsachgemäße Montage und Behandlung sowie durch Veränderung des Fahrrades (An- und Umbau von zusätzlichen Komponenten, Verwendung von Ersatzteilen, die dem Patria-Original nicht entsprechen).
Bei Wettbewerbseinsatz, Sprüngen oder Überbeanspruchung anderer Art besteht ebenfalls kein Garantieanspruch.

Im Interesse einer langen Lebensdauer und Haltbarkeit der Komponenten müssen die Montagevorschriften der Hersteller (v.a. Drehmomente bei Schrauben) und die vorgeschriebenen Wartungsintervalle genau eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Montagevorschriften und Prüfintervalle erlischt die Garantie.

Fahrräder für die Nutzung auf öffentlichen Wegen gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) werden von der Räderwerft u.a. mit Licht und Reflektoren (lt. StVZO) ausgestattet.
Ist ein Fahrrad nicht StVZO-tauglich, wird der Kunde darüber von der Räderwerft informiert.
Wir statten Ihnen Ihr Fahrrad für seine sichere Funktion aus. An jedem -von uns- verkauften Fahrrad wird eine ausführliche, aufgelistete Endkontrolle sowie eine ausführliche Probefahrt vor Übergabe an den Kunden durchgeführt.

Text: U. Triepel
Zeichnung: U. Triepel